AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des „Schiesskino Wachtberg“ im Überblick. Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Ihrem Besuch.

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießanlage untersagt.
  2. Während des Besuches der Schießanlage sind die Waffen ohne Gewehrriemen, entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
  3. Das Tragen eines Gehörschutzes im Schießraum ist Pflicht.
  4. Nur der Schütze, der auf der Schießposition steht, darf seine Waffe laden und schießfertig machen.
  5. Verboten sind: Leuchtspurgeschosse, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Militärmunition, Vorderlader-Waffen und Schwarzpulver-Waffen.
  6. Den Weisungen der jeweiligen Standaufsichten und Schießtrainer ist stets Folge zu leisten.
  7. Bild- und Tonaufnahmen müssen mit der Standaufsicht abgesprochen werden.
  8. Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher auch über die Kostenpauschale von 80,00 Euro hinaus in vollem Umfang.
  9. Die Betreiber des „Schiesskino Wachtberg“ (Betreiber) übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, welche von Schießkinobesuchern, Teilnehmern und anderen Benutzern (Besucher) der Anlage verursacht werden. Alle Besucher stellen die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Besucher oder Dritter für vom Besucher verursachte Schäden frei. Die Betreiber übernehmen keine Haftung für von den Besuchern mitgebrachte Schusswaffen, Zieloptiken und dergleichen sofern der Schaden nicht durch die Betreiber selber bzw. deren Mitarbeiter oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
  10. Eine Tagesversicherung ist abzuschließen, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar ist.
  11. Munition kann nur von Erwerbsberechtigten erworben werden. Standmunition ist ausschließlich zum unmittelbaren Verbrauch in der Schießanlage bestimmt.
  12. Ist der Schießbetrieb aus Gründen höherer Gewalt oder aus technischen Gründen nicht durchführbar, besteht keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenerstattung.
  13. Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 3 Werktagen vor dem Schießtag werden mit 50% der Standgebühr berechnet.  Absagen am Tag des Termins werden mit 100% der Standgebühr berechnet.
  14. Bei Zuwiderhandlungen gegen den Regelungsinhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aushängenden Schießstandordnung kann der Teilnehmer von der Schießkinobenutzung ausgeschlossen und von der Anlage verwiesen werden. Der Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Standgebühr bleibt seitens des Betreibers unberührt.